Praxis für Beratung und Mediation

 

Martina Niemann

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Diplom-Sozialarbeiterin und Systemische Therapeutin

 

 

 

 

 

Beratungsleistungen

Einzel-, Paar- und Familientherapie
Supervision, Coaching und Weiterbildung

Mediation

"Starke Eltern - Starke Kinder®"

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Was ist Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren. Während der Mediation entwickeln die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen. Alle Seiten sollen "gewinnen" (Win-Win-Solution). Hierin werden sie von einem neutralen, kompetenten Mediator unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungs-techniken den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, und so eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner zu ermöglichen.


Wichtige Merkmale einer Mediation

Freiwilligkeit: Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt die Mediation ohne Begründung abbrechen.

Eigenverantwortung und Autonomie: Die Konfliktparteien erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen. Er unterstützt den Kommunikations- und Aushandlungsprozess. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.
Offenheit und Informiertheit: Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Konfliktpartner alle Aspekte offen legen, die für die Lösung des Konflikts wichtig sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des Konfliktes informieren, indem sie ggf. den Rat eines Fachmannes einholen.
Neutralität und Allparteilichkeit: Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein; er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich.
Vertraulichkeit: Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Fakten, die sie im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen daher weder Dritten offenbart, noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.

 

Das Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Regeln oder Formzwängen. Es verläuft aber grundsätzlich in fünf Phasen:


1. Phase Mediationsvereinbarung: In dieser Phase informiere ich Sie über die Grundlagen der Mediation und über den Ablauf des Mediationsverfahrens. Wir vereinbaren dann, welche Verfahrensregeln im Einzelnen gelten sollen. Natürlich prüfe ich außerdem, ob sich das Verfahren für die Beteiligten überhaupt eignet. Zusätzlich werden Honorar- und Kostenfragen besprochen.

2. Phase Klärung der Konfliktfelder / Themensammlung: In dieser Phase klären wir, welche Konflikte Thema der Mediation seien sollen, worüber schon Einigkeit und worüber noch Uneinigkeit besteht. Mit meiner Unterstützung wird dabei festgelegt, welche Tatsachen noch offen zu legen und welche Informationen notwendig sind.

3. Phase Bearbeitung der Konfliktfelder: In dieser Phase können die Konfliktparteien ihre unterschiedlichen Standpunkte und Interessen darstellen. Als Mediatorin bin ich Ihnen behilflich, deutlich Ihre Interessen zu formulieren, fördere aber gleichzeitig das wechselseitige Verständnis und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen.

4. Phase Einigung: Nachdem alle Parteien ihre Standpunkte und Interessen darstellen konnten, werden nun neue Lösungen z.B. mit der Technik des Brainstormings oder anderer Kreativitätstechiken entwickelt. Anschließend werden die Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft, Vor- und Nachteile abgewogen, erste Schritte in die neue Richtung überlegt. Mit meiner Unterstützung gelangen die Beteiligten zu sog. "Win-win-Lösungen": Das Einigungsergebnis wird am Ende dieser Phase mit meiner Hilfe zusammengefasst.

5. Phase Gestaltung der Abschlussvereinbarung: Die Konfliktpartner beraten ggf. mit ihrem Anwalt / anderen Beratern (z.B. Jugendamt) das erzielte Ergebnis und überprüfen dessen Vorteile gegenüber weiteren gerichtlichen Auseinander-setzungen. Die Vereinbarung sollte durch einen zu Rate gezogenen Anwalt in einem Vertrag formuliert und gegebenenfalls auch notariell beurkundet werden. Sofern es die Konfliktpartner wünschen, kann die Vollstreckbarkeit des Vertrages durch notarielle Beurkundung, oder als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO) sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil.

 

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