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Was
ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren.
Während der Mediation entwickeln die Konfliktpartner selbstbestimmt
rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen. Alle Seiten
sollen "gewinnen" (Win-Win-Solution). Hierin werden sie
von einem neutralen, kompetenten Mediator unterstützt. Seine
Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungs-techniken
den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern,
und so eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner
zu ermöglichen.
Wichtige Merkmale einer Mediation
Freiwilligkeit: Mediation ist ein freiwilliges
Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt die Mediation
ohne Begründung abbrechen.
Eigenverantwortung und Autonomie: Die Konfliktparteien
erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte
Lösung. Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen.
Er unterstützt den Kommunikations- und Aushandlungsprozess.
Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige
Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.
Offenheit und Informiertheit: Da die Mediation
die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt,
ist es wichtig, dass die Konfliktpartner alle Aspekte offen legen,
die für die Lösung des Konflikts wichtig sind. Der Mediator
achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen
des Konfliktes informieren, indem sie ggf. den Rat eines Fachmannes
einholen.
Neutralität und Allparteilichkeit: Der
Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner
ein; er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich.
Vertraulichkeit: Weil die Mediation ein freiwilliges
Verfahren ist, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz.
Fakten, die sie im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen
daher weder Dritten offenbart, noch in einem gerichtlichen Verfahren
gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Die
Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich,
die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von
seiner Schweigepflicht zu entbinden.
Das
Mediationsverfahren
Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Regeln oder
Formzwängen. Es verläuft aber grundsätzlich in fünf
Phasen:
1. Phase Mediationsvereinbarung: In dieser
Phase informiere ich Sie über die Grundlagen der Mediation
und über den Ablauf des Mediationsverfahrens. Wir vereinbaren
dann, welche Verfahrensregeln im Einzelnen gelten sollen. Natürlich
prüfe ich außerdem, ob sich das Verfahren für die
Beteiligten überhaupt eignet. Zusätzlich werden Honorar-
und Kostenfragen besprochen.
2. Phase Klärung der Konfliktfelder / Themensammlung:
In dieser Phase klären wir, welche Konflikte Thema der
Mediation seien sollen, worüber schon Einigkeit und worüber
noch Uneinigkeit besteht. Mit meiner Unterstützung wird dabei
festgelegt, welche Tatsachen noch offen zu legen und welche Informationen
notwendig sind.
3. Phase Bearbeitung der Konfliktfelder: In
dieser Phase können die Konfliktparteien ihre unterschiedlichen
Standpunkte und Interessen darstellen. Als Mediatorin bin ich Ihnen
behilflich, deutlich Ihre Interessen zu formulieren, fördere
aber gleichzeitig das wechselseitige Verständnis und die Akzeptanz
der unterschiedlichen Sichtweisen.
4.
Phase Einigung: Nachdem alle Parteien ihre Standpunkte und
Interessen darstellen konnten, werden nun neue Lösungen z.B.
mit der Technik des Brainstormings oder anderer Kreativitätstechiken
entwickelt. Anschließend werden die Vorschläge auf ihre
Realisierbarkeit hin überprüft, Vor- und Nachteile abgewogen,
erste Schritte in die neue Richtung überlegt. Mit meiner Unterstützung
gelangen die Beteiligten zu sog. "Win-win-Lösungen":
Das Einigungsergebnis wird am Ende dieser Phase mit meiner Hilfe
zusammengefasst.
5.
Phase Gestaltung der Abschlussvereinbarung: Die Konfliktpartner
beraten ggf. mit ihrem Anwalt / anderen Beratern (z.B. Jugendamt)
das erzielte Ergebnis und überprüfen dessen Vorteile gegenüber
weiteren gerichtlichen Auseinander-setzungen. Die Vereinbarung sollte
durch einen zu Rate gezogenen Anwalt in einem Vertrag formuliert
und gegebenenfalls auch notariell beurkundet werden. Sofern es die
Konfliktpartner wünschen, kann die Vollstreckbarkeit des Vertrages
durch notarielle Beurkundung, oder als Anwaltsvergleich (§
796 a ZPO) sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet
damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit
wie ein gerichtliches Urteil.
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